Ab 13.11.2021 gilt die neue Testverordnung. Der Corona-Test ist nun wieder kostenlos.
Ab dem 13.11.2021 gilt die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Der kostenlose Antigen-Schnelltest ist nun wieder für alle Bürgerinnen und Bürger erhältlich. Buchbar ist er für symptomfreie Personen (Asymptomatische Personen) gemäß §4a TestV.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat mindestestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. „Mindestens“ bedeutet in diesem Fall, dass jede Person sich unbegrenzt oft kostenlos testen lassen darf.