Ab 11.10.2021 gilt die neue Testverordnung. Für bestimmte Personengruppen bleibt der Corona-Test kostenlos.
Ab dem 11.10.2021 gilt die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Damit endet die Äre der kostenlosen Bürgertests für alle Bürgerinnen und Bürger und die Tests werden kostenpflichtig. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle.
Die Testverordnung besagt sehr detailiert wer weiterhin berechtigt ist einen kostenlosen Test zu erhalten. Wir haben die wichtigsten Punkte vereinfacht für Sie zusammengefasst.
Folgende Personengruppen erhalten weiterhin einen kostenlosen Bürgertest:
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Alle unter 18 Jahren)
Nachweis: Altersverifizierung
Geimpfte Studierende, die einen Impfstoff erhalten haben, welcher nicht vom Paul Ehrlich Institut zugelassen wurde.
Liste der zugelassenen Impfstoffe:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Nachweis: Immatrikulationsbescheiniung und Impfnachweis
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine bestimmte Krankheit) nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder deshalb in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
Nachweis: Mutterpass oder ärztliches Attest
Kontaktpersonen mit einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen oder bei PCR-Bestätigungstestungen.
Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt oder Warnhinweis der Corona Warn-App
Besucher und/oder Beschäftigte von Einrichtungen nach TestV §3 Absatz 2. (z.B. Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser usw.)
Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnzettel / Beschäftigtenausweis oder Nachweis der Einrichtung über die Unterbringung, und des Besuchstermins
Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben.
Nachweis: Studienteilnahme
Die Nachweise sind am Testzentrum vor der Testung zu erbringen.
Die genauen Bestimmungen können Sie in der aktuellen Fassung der TestV unter folgendem Link nachlesen:
https://covid-schnelltestzentrum.de/testverordnung/
Diese ist bis 31.12.2021 gültig.
Vereinfacht können Sie außerdem die Punkte in der Pressemitteilung des Landes Baden Württemberg nachlesen!