Verschärfte Maskenpflicht gilt auch im Schnelltest Zentrum

Zutritt nur mit medizinischer Maske

Ab Montag, 25.01.2021 gilt laut Landesregierung Baden-Württemberg die verschärfte Maskenpflicht.
Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus.

In den folgenden Bereichen muss ab sofort eine medizinische Maske getragen werden.

  • Im öffentlichen Nahverkehr sowie an Bahnsteigen und Haltestellen
  • beim Einkaufen
  • am Arbeitsplatz
  • in Arztpraxen, Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen
  • bei religiösen Veranstaltungen


Auch auf unserem Gelände muss eine medizinische Maske getragen werden. 

Kinder bis 14 Jahre dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen, Kinder bis 5 sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen.

Weitere Details zur Verordnung der Landesregierung finden Sie hier. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder.

Verschärfte Maskenpflicht in Mannheim

Ab dem 25.01.2021 gilt die verschärfte Maskenpflich in Baden Württemberg.

Als medizinische Masken gelten:

  • FFP2-Masken
  • FFP3-Masken
  • KN95-Masken
  • N95-Masken

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