Ab Montag, 25.01.2021 gilt laut Landesregierung Baden-Württemberg die verschärfte Maskenpflicht.
Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus.
In den folgenden Bereichen muss ab sofort eine medizinische Maske getragen werden.
Auch auf unserem Gelände muss eine medizinische Maske getragen werden.
Kinder bis 14 Jahre dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen, Kinder bis 5 sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen.
Weitere Details zur Verordnung der Landesregierung finden Sie hier. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder.
Ab dem 25.01.2021 gilt die verschärfte Maskenpflich in Baden Württemberg.